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Allgemeines

1.Dieses Verkaufsbedingungen gelten , soweit die Vertragspartner nichts Abweichendes schriftlich vereinbart haben.
Abweichungen sind nur gültig wen sie von uns schriftlich bestätigt wurden

2.  Mit der Erteilung eines Auftrages erkennt der Besteller unsere Verkaufs- und Lieferbedingungen an.

Preise und Zahlungsbedingungen

1.  Die Preise werden in €-Euro ausgestellt.

2.  Unsere Preise verstehen sich, falls nicht anders vereinbart , ab Werk ohne Mehrwertsteuer.

3.  Kosten für Verpackung und Versand stellen wir gesondert in Rechnung.

4.Unsere Angebote sind freibleibend und haben höchstens 4 Wochen Gültigkeit. Wir behalten uns vor,  bestätigte Preise zu verändern, falls in dem Angebotzeitraum eine Preisänderung stattfand.

5.Unsere Rechnungen sind zahlbar : 14 Tage nach Rechnungsdatum mit 2% Skonto oder 30 Tage nach Rechnungsdatum netto. Bei Erteilung einer Einzugsermächtigung oder Vorauskasse 3% Skonto.

Ab einem Auftragswert  von 5.000 €  oder bei Sonderfertigungen ist 1/3 bei Bestellung , 1/3 bei Bekanntgabe oder Lieferbereitschaft und ein Drittel  innerhalb von 14 Tagen netto nach Lieferung zu leisten.
Verlangt der Kunde Absicherung  einer eventuellen Verpflichtung zur Rückzahlung der geleisteten  Anzahlung durch  Bankbürgschaft, fallen ihm die Kosten der Bürgschaft zur Last.
Die Vergütung für die Reperaturleistungen und Ersatzteile  wird ausschließlich durch Nachnahme erhoben.

6.  Bei Neukunden behalten wir uns vor, nur per  Vorauskasse oder Nachnahme zu liefern.
7.  Die Zahlung mit Scheck gilt erst nach Einlösung als erfolgt. Wechsel werden nicht angenommen
.
8.Bei Nichteinhaltung  der vereinbarten Zahlungsfrist berechnen wir ab dem Fälligkeitszeitpunkt Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank.

9.Gegen unsere Ansprüche kann der Besteller dann aufrechnen oder ein Zurückhaltungsrecht geltend machen, wenn die Gegenansprüche des Bestellers unbestritten sind oder gegen uns richtender, rechtskräftiger Vollstreckungstitel vorliegt.

Aufträge

1. Aufträge gelten erst als angenommen , wen sie schriftlich bestätigt sind. Für de Umfang der Lieferung ist die schriftliche Auftragsbestätigung maßgebend.

2. Mehr oder Minderlieferung bis 10% , beziehungsweise nutzenabhängige Lieferung, der bestellten Menge sind branchenüblich und berechtigen nicht zu Beanstandungen oder zur Annahmeverweigerungen.

3. Abruf- oder Rahmenaufträge müssen innerhalb eines Jahres abgenommen werden.

4. Falls bei Aufträgen bereits Material vorbereitet, oder uns bestellt wurde, und der Auftrag von Ihnen annulliert wird, werden die bereits angefallenen Kosten in Rechnung gestellt.

5. Werden Daten per DFÜ oder Datenträger versandt haftet der Absender für eventuelle Datenfehler.
Der Versender verpflichtet sich, nur geprüfte und virenfreie Daten zu übersenden, bzw. der Datenträger zu übergeben, ansonsten haftet er für eventuell entstandenen Schaden.

6. Aufträge per DFÜ gelten erst als abgesandt, wen Diese schriftlich, zum Beispiel per Telefax, in Auftrag gegeben worden sind.

7. Der Mindestauftragswert beträgt 50 €.

Korrekturabzüge und Freigabemuster

1. Die Begutachtung und Freigabe von Korrekturabzügen, Zeichnungen und Muster entbindet uns von jeder Haftung für nicht beanstandete Fehler.

2. Für Fehler, die in der Bestellung, in eingesendeten Unterlagen oder durch undeutliche oder unvollständige Angaben entstanden sind, wird keine Verantwortung übernommen.

Werkzeuge und Vorrichtungen

1. Werkzeuge, Vorrichtungen Druckeinrichtungen werden nur mit Kostenanteilen berechnet. Sie bleiben unser Eigentum.

Lieferzeiten

1. Die Lieferzeiten werden nach bestem Ermessen angegeben, sind jedoch unverbindlich.

2. Die Lieferzeit beginnt erst mit Eingang, der für die Ausführung des Auftrages notwendigen Unterlagen.

3. Wird die Herstellung oder Lieferung der bestellten Ware durch Umstände, die wir nicht zu vertreten haben, für uns unmöglich oder wesentlich erschwert, gleichgültig oder die Umstände in unserem Werk oder bei unserem Vorlieferanten eintreten (z.B. höhere Gewalt, Betriebs- oder Fertigungsstörungen, Brand, Arbeitskonflikte, nicht frist- oder ordnungsgemäße Belieferung durch unsere Vorlieferanten usw.) , so sind wir für die Dauer der Behinderung und deren Nachwirkungen von der Lieferpflicht befreit.

4. Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung oder verspäteter Lieferung sind ausgeschlossen.

5. Nimmt der Besteller trotz unserer angemessenen Fristsetzung die verkauften Ware ganz oder teilweise nicht ab, so sind wir berechtigt, durch einfache, schriftliche Mitteilung  uns hinsichtlich des nicht abgenommenen Teils ohne gerichtliche Mitwirkung von dem Vertrag loszusagen und von der Besteller Ersatz für den durch die Nichterfüllung verursachten Schaden zu verlangen. Der Schadenersatz beträgt mindestens 45% des Verkaufspreises zuzüglich der uns entstandenen Material- und Verwaltungskosten.

6. Lieferzeitüberschreitungen oder verspätete Lieferungen deren Ursachen nicht durch uns zu vertreten sind,   berechtigten den Besteller nicht zum Rücktritt vom Vertrag oder zur Annahmeverweigerung.

Gefahrenübergang

1. Jede Gefahr geht auf dem Besteller über, wenn die Ware (oder Teile davon) unsre Werk verläßt.

Eigentumsvorbehalt

1. Alle gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Erfüllung unserer Forderungen einschließlich etwaiger Schadensersatzforderungen unser Eigentum. Die Wahren dürfen im ordnungsgemäßen Verkehr weiterveräußert oder weiterverarbeitet werden.

2. Befindet sich der Besteller ganz oder teilweise im Zahlungsverzug und wird die Ware vor Erfüllung unserer sämtlichen Forderungen weiterververäußert, so tritt an die Stelle der Ware durch Vorausabtretung die Forderung des Bestellers aus dem Weiterverkauf oder im Falle der Verbindung, Vermischung oder Verarbeitung in Höhe des Wertes der von gelieferten Waren, ohne das es einer ausdrücklichen Abtretung der Forderung bedarf. Der Besteller hat uns vor der Veräußerung sofort zu benachrichtigen und den Drittewerber anzuweisen, in soweit Zahlung direkt an uns zu leisten. Erhält der Besteller abweichend hierzu vom Dritterwerber dennoch seine Forderungen bezahlt, so nimmt er diese Zahlung für uns treuhänderisch im Sinne der Untreuevorschrift des Strafgesetzbuches entgegen und ist verpflichtet, den entgegengenommenen Betrag sofort an uns weiterzuleiten.

3. Der Besteller darf die gelieferte Ware weder verpfänden noch zur Sicherung übereignen. Bei Pfändung sowie Beschlagnahme oder sonstige Verfügung durch Dritte hat der Besteller uns unverzüglich zu unterrichten.

4. Der Lieferer ist jederzeit berechtigt, den Liefergegenstand auf Kosten des Bestellers gegen Feuer, Wasser und sonstige Schaden zu versichern, sofern nicht der Besteller die Versicherung nachweislich abgeschlossen hat.

Gewährleistung

1. Der Besteller hat etwaige Mängel unverzüglich, spätestens innerhalb 14 Tagen, nach Erhalt der Ware schriftlich oder fernschriftlich anzuzeigen. Unwesentliche oder kleinere Mängel an Material, Oberfläche oder Farbe, die durch Eigenart der Herstellung bedingt sind, berechtigen nicht zur Reklamation.

2. Bei fristgemäßer, berechtigter Reklamation steht uns frei, die gelieferte Ware nachzuarbeiten, Ersatz zu liefern oder über die Wertminderung der Ware dem Besteller Gutschrift zu erteilen. Weitergehende Ansprüche des Bestellers irgendwelcher Art sind ausgeschlossen. Der Besteller hat insbesondere keinen Anspruch auf Rückgängigmachung des Kaufvertrages, Minderung des vereinbarten Kaufpreises oder Ersatz von Schäden irgendwelcher Art einschließlich Gewinnentgang, die unmittelbar oder mittelbar auf die Mängel zurückzuführen sind.

3. Unsere Pflicht zur Reklamationsanerkennung entfällt bei jeder auch nur teilweisen Weiterbearbeitung der gelieferten Ware ohne unsere vorherige Zustimmung.

Rücktritt

1. Wir sind berechtigt, vom Vertrag oder ganz oder teilweise zurücktreten, wenn der Besteller sich im Annahmeverzug befindet, in Vermögensverfall gerät, insbesondere wenn über sein Vermögen ein gerichtlicher Vergleich oder das Konkursverfahren eröffnet wird.

3. Im Falle des Rücktrittes stehen dem Besteller gegen uns keine Schadensersatzansprüche zu.

Verbindlichkeit des Vertrages

1. Falls einzelne Punkte des Vertrages unwirksam sein oder unwirksam werden sollten, Bleibt der Bestand des Vertrages im übrigen davon unberührt.

2. Im Falle der Unwirksamkeit einer Bestimmung des Vertages oder dieser Geschäftsbedingungen ist der Lieferer befugt,  im Rahmen billigen Ermessens die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen Bestimmung soweit wie möglich entspricht.

Erfüllungsort und Gerichtsstand

1. Der Erfüllungsort für beide Teile ist Augsburg.

2. Gerichtsstand für alle aus diesem Vertrag sich ergebenden oder mit ihm zusammenhängenden Streitigkeiten ist das Amtsgericht Augsburg. Das gilt auch für Scheckklagen.

3. Wir sind jedoch auch berechtigt, die Klage bei dem Besteller zuständigen inländischen oder ausländischen ordentlichen Gericht zu erheben.

Anwendbares Recht

1. Der Vertrag unterliegt dem deutschen Recht.

2. Diese Bedingungen unterliegen den Gesetzen in Deutschland und müssen entsprechend interpretiert werden, ohne Beachtung der Prinzipien des Kollisionsrechts. Wenn eine Bestimmung dieser Bedingungen gesetzwidrig, nichtig oder nicht durchsetzbar ist, so gilt diese Bestimmung als trennbar von diesen Bedingungen und beeinträchtigt nicht die Gültigkeit und Durchführbarkeit der übrigen Bestimmungen. Diese Bedingungen sind wirksam solange sie nicht oder bis sie von CWElectronic aufgehoben werden.